Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „Painstation“ anzufertigenden Tätowierungen und Piercings unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
  2. Sämtliche Vereinbarungen zur Erstellung einer Tätowierung oder der Anbringung eines Piercings gelten immer und ausschließlich zwischen dem beauftragten Tätowierer/Piercer persönlich und dem Kunden.
  3. Wir bitten um Verständnis dafür, dass verbindliche Preisauskünfte weder telefonisch noch über das Internet (Facebook, E-Mail etc.) gegeben werden können. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache bei dem ausführenden Tätowierer erforderlich.
  4. Kinder werden nicht tätowiert. Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres können nach freier Einschätzung des Tätowierers bei ausreichender geistiger Reife tätowiert werden, benötigen indes hierzu eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, welcher auch eine Kopie des Personalausweises derselben beizufügen ist.  Einzelne einfache Piercings werden in je nach persönlicher Einschätzung des Piercers unter den oben genannten Voraussetzungen ab Vollendung des 14. Lebensjahrs gestochen. Eine Ausnahme hierbei ist das Ohrlochstechen im Ohrläppchen. Nur, wenn das Kind selbst den Wunsch nach Ohrsteckern hat und der Piercer nach einem Aufklärungsgespräch mit dem Kind einschätzt, dass die geistige Reife und das Verständnis des Vorgangs und der Nachsorge vorliegen, ist dies frühestens ab 8 Jahren möglich.

Tätowierungen auf Händen oder Hals werden erst ab Vollendung des 21. Lebensjahrs vorgenommen; Gesichtstattoos werden generell nicht gestochen.

  1. Der Kunde leistet mit der Vereinbarung eines Termins für eine Tätowierung eine Anzahlung. Die Anzahlung dient sowohl zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins als auch zur Abgeltung des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung. Die Anzahlung kann auch durch Einlösen eines Gutscheins erfolgen. Sie ist an den Kunden nur zurück zu leisten, wenn entweder
  • eine Terminabsage durch den Kunden spätestens fünf Arbeitstage vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
  • eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
  • der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat

Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen, sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung erstellt wurde.

Die Rückerstattung der Anzahlung erfolgt – außer in denjenigen Einzelfällen Fällen in denen dies für den Kunden unzumutbar ist – in Form eines Gutscheins in Höhe der geleisteten Anzahlung. In den besagten Ausnahmefällen erfolgt sie in bar.

Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies dient der Sicherung der Urheberrechte des Tätowierers.

Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.

Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.

Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.

Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.

In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat. Sollte eine Terminabsage durch den Tätowierer daran scheitern, dass dieser aufgrund nicht mitgeteilter geänderter Kontaktdaten des Kunden selbigen nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand erreichen kann, so gilt der Terminausfall als von dem Kunden verschuldete Terminabsage seinerseits.

Eine durch den Kunden gewünschte Motivänderung innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Tattootermin gilt als nicht rechtzeitige Absage desselben, welche der Kunde zu vertreten hat.

In der Arbeitszeit für ein Tattoo sind sämtliche Tätigkeiten enthalten, nicht nur die reine Tätowierzeit. Das Vorbereiten des Arbeitsplatzes, das Erstellen des Abdrucks bzw. das Entwerfen des Motives auf der Haut sind auch Arbeitszeit des Tätowierers und dementsprechend zu vergüten.

Bei der Terminvergabe wird festgelegt, auf welche Weise die Preisermittlung erfolgt, entweder pauschal oder nach Stundenpreis.

Handelt es sich um ein gut zu kalkulierendes Tattoo, welches in einer Sitzung gestochen wird, wird dem Kunden ein Pauschalpreis genannt, der nicht veränderbar ist.

Sollte es sich um ein Tattoo handeln, welches mehr als eine Sitzung braucht; erst auf der Haut entworfen werden muss; unsicher in Größe, Form und Farbe ist, kommt der Stundenpreis zum Einsatz.

 

Stundenpreis beträgt 120 €.

 

Soweit eine Stundensatzvereinbarung erfolgt, beginnt die abzugeltende Zeit mit Betreten des Behandlungsraums durch den Kunden und endet mit dem Anbringen des Wundverbands. Die Zeit wird durch ein durch ein Zeiterfassungssystem festgehalten. Ein verspäteter Beginn mit der Tätowierung ist von dem Kunden zu tragen soweit die Verspätung nicht auf Umständen beruht, die in der Sphäre des jeweiligen Tätowierers oder des Studios liegen.

  1. Gutscheine gelten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie erworben wurden, noch drei volle Jahre.
  2. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung oder des Piercings entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
  • Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,
  • die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung / eines Piercings ausschließen oder wesentlich erschweren,
  • die nicht abgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika,
  • Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung / eines Piercings ausschließen oder wesentlich erschweren,
  • eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel,
  • ein für den Tätowierer /Piercer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,
  • ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht,
  • Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin

Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.

Der Kunde hat vor jeder Behandlung eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben und dabei seine Identität durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

  1. Soweit es sich bei einer Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringen Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden, es sei denn, diese beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Tätowierers.
  2. Soweit es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung oder anderweitigen Tattooentfernung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder vernarbter Haut kann ebenfalls nur in den Grenzen der Ziffer 8 dieser Vertragsbedingungen eine Haftung übernommen werden.

 

Entsprechendes gilt für Piercings, welche im Bereich vernarbter Haut oder einer bereits vormals gepiercten Körperstelle gestochen werden sollen.

  1. Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache - wird keinerlei Haftung übernommen. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.
  2. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Herauswachsen des Schmuckes bei Piercings, Beschädigung einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – einen Arzt/Dermatologen aufzusuchen.
  3. Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Der Nachstichtermin muss innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung der Tätowierung vereinbart werden. Andernfalls verfällt der Anspruch soweit es sich nicht um eine Mängelbeseitigung handelt.
  4. Der Kunde gewährt dem Tätowierer/Piercer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt. Die schriftliche Bestätigung erfolgt in der Einverständniserklärung. Dies gilt natürlich nur, wenn der Kunde sein Tattoo/sein Piercing fotografieren lässt. Er kann dem durch Ablehnung des Fotografierens widersprechen.
  5. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.